Dr. Georg Klene auf der Hannover Messe – Podiumsdiskussion „Ausschreibung für KWK-Anlagen – Mittel zur KWK-Förderung?“

Die Zeitschrift Energie&Management fasst die Kernaussagen zusammen
http://www.energie-und-management.de/sonderdruck.html?tx_sonderdruck_list2[newsid]=119330&tx_sonderdruck_list2[action]=view&tx_sonderdruck_list2[controller]=Sonderdruck

Ausschreibungsverfahren sollen dazu dienen, Wettbewerb in die Förderung von Stromerzeugungskapazitäten einzuführen und damit die Stromkosten zu senken. Auf Basis des KWKG 2016 wird die KWK-Förderung künftig – insbesondere ihre Höhe – für Anlagen im Leistungsspektrum zwischen 1 MWel und 50 MWel durch Ausschreibungen ermittelt. Die Ausschreibungen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt, im zweiten Halbjahr 2017 sollen 100 MW und ab 2018 bis 2021 jährlich 200 MW versteigert werden. An den Ausschreibungen können fast ausschließlich nur Anlagenbetreiber teilnehmen, die ihren in der KWK-Anlage erzeugten Strom in ein Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen und nicht selbst verbrauchen. Die Einzelheiten der Ausschreibung werden in einer noch zu erlassenden Verordnung geregelt, die im Entwurf vorliegt.

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