Das KWK.G ist seit 1. Januar 2016 in Kraft. Doch die Notifizierung durch die Europäische Kommission läuft noch, da das Bundeswirtschaftsministerium mit der EU-Wettbewerbskommission die beihilferechtliche Frage klären muss. Nun ist ein Ende in Sicht: Gestern unterrichtete das Wirtschaftsministerium die KWK-relevanten Verbände über das bevorstehende Ende des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens. Nach Auskunft des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung wird die Notifizierung bis Mitte September 2016 erwartet.
KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von kleiner 1MW werden die im Gesetz festgelegte Förderung erhalten. In Zukunft wird es jedoch ein Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 MW und 50 MW geben.
Bereits im Frühjahr hatte Dr. Georg Klene bei einer Podiumsdiskussion auf der Hannover Messe deutliche Worte zum Schwebezustand des Gesetzes gefunden.